Wespen- und Hornissennester dürfen weder von Imkerinnen/Imkern noch von Privatpersonen einfach entfernt werden. Hier die geltende Praxis:
Hornissen:
Der Hornissenbeauftragte des Landkreises prüft vor Ort, ob ein Nest entfernt werden muss oder ob ein friedliches Miteinander durch einfache Maßnahmen möglich ist. Falls eine Umsiedlung oder Entfernung notwendig ist, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Wespennester in der Nähe von Wohnungen:
Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unterliegen dem Schutz nach § 39 BNatSchG. Es ist verboten, die Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Sollte ein Nest eine unzumutbare Belastung darstellen, kann es durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer entfernt werden.
Nach erteilter Genehmigung muss die Beseitigung durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer erfolgen.
Ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater (Landkreis Erlangen-Höchstadt)
Für Fragen, Probleme und Ausnahmeregelungen zum Thema Wespen und Hornissen, insbesondere bei Nestern an Gebäuden, stehen ehrenamtliche Wespen- und Hornissenberater bereit. Ob eine Umsiedlung oder andere Maßnahmen sinnvoll sind, klärt die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Erlangen-Höchstadt ab. Betroffene aus dem Landkreis können sich direkt an die zuständigen ehrenamtlichen Berater wenden oder die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren. Die speziell geschulten Berater bieten oft schon telefonisch eine Lösung an. Bei Bedarf erfolgen Beurteilung vor Ort und ggf. Lenkungs-, Umsetzungs- oder Umsiedelungsmaßnahmen.
Hinweis: Das Angebot gilt nur für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt.
Wespen und Hornisssenberater
Bubenreuth, Eckental, Heroldsberg, Kalchreuth, Möhrendorf:
Herr Lottes Telefon: 0151 10676204
Herr Kresky Telefon: 0174 5750957